Gesetzgebung
MARPOL ANNEX VI
Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) wurde gegründet, um die Sicherheit auf See durch die Bildung eines internationalen Gremiums mit den wichtigsten Schifffahrtsnationen als Mitglieder effektiver zu fördern. Heute gibt es 174 Mitglieder aus den wichtigsten Seefahrtsstaaten.
Arbeitsgruppen der IMO diskutieren und verständigen sich über spezifische Fragen, z.B. definiert und regelt der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) alle Gas- und Wasseremissionen auf See. Die IMO hat den Schwefelgehalt von Schiffstreibstoff auf 0,5 Prozent begrenzt. Seit Januar 2020 gilt diese Regelung weltweit.
Um die Ozeane vor SOx- und NOx-Emissionen der Schiffsmotoren zu schützen, trat seit 2015 eine Verordnung für spezielle sensible Schwefelemissionskontrollgebiete (SECA) an den nordamerikanischen Küsten sowie in der Nord- und Ostsee in Kraft. In diesen Gebieten ist der Schwefelgehalt des Kraftstoffs auf 0,1 Prozent begrenzt.
Für beide Verordnungen (0,1%S und 0,5%S) ist es erlaubt, Heizöl mit hohem Schwefelgehalt zu verwenden und Wäscher zur Reinigung des Abgases einzusetzen, um ein gleichwertiges Niveau an Schwefelemissionen zu erreichen.
Um den ökologischen Fußabdruck zu verringern sind die Reedereien gezwungen, schwefelarme Kraftstoffe (LSHFO oder MGO) zu tanken, alternative Antriebsenergien wie Flüssiggas (LNG) oder Elektromotoren zu nutzen, Wäscher zu installieren oder erhebliche Strafen zu zahlen.